Version vom 28. August 2026 · in Kraft ab 28. August 2026.
Diese Fassung gilt für Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden. Für früher
abgeschlossene Verträge bleibt die damals vereinbarte Fassung massgebend:
Fassung vom 5. April 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der Golfschule FIT4PAR, Anthony C. Biasio, Advanced Swiss PGA Professional. Mit der Buchung einer Dienstleistung oder der Bestellung einer Ware erklärt sich die Kundin oder der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.2Geltungsbereich: Diese AGB gelten für sämtliche von FIT4PAR angebotenen Dienstleistungen und Waren, insbesondere für Golfunterricht, Golf-Coaching, Coaching-Pakete, Playing Coaching, Gruppenkurse, Workshops, Veranstaltungen, Club-Fittings, Online-Angebote, Golfreisen sowie den Verkauf von Golfartikeln und Zubehör.
1.3Besondere Vereinbarungen: Individuelle schriftliche Vereinbarungen sowie besondere Bedingungen in einer Offerte, Ausschreibung, Buchungsbestätigung oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
1.4Massgebende AGB-Version: Massgebend ist grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrags vereinbart wurde. Spätere Änderungen dieser AGB gelten nicht automatisch für bereits bestehende Verträge. Abgelöste Fassungen bleiben auf der Website abrufbar.
1.5Schriftlichkeit: Wo diese AGB Schriftlichkeit verlangen, genügt jede Form, die einen Nachweis durch Text ermöglicht — insbesondere E-Mail, das Formular auf der Website oder eine Nachricht per WhatsApp. Vorbehalten bleiben gesetzliche Formvorschriften, die mehr verlangen, namentlich im Konsumkreditrecht.
1.6Anerkennung der AGB: Wer ein Coaching, ein Coaching-Paket, einen Kurs, eine Veranstaltung, eine Reise oder eine Ware bei FIT4PAR bucht, erklärt sich mit diesen AGB einverstanden — unabhängig davon, ob die Buchung mündlich, schriftlich oder über ein Formular auf der Website erfolgt. Damit dieses Einverständnis gültig zustande kommt, weist FIT4PAR vor dem Vertragsabschluss auf die AGB hin und stellt sie zur Verfügung: bei der Selbstbuchung über den Bestätigungshaken mit Link im Formular, bei mündlicher oder telefonischer Vereinbarung mit der Buchungsbestätigung, die den Link auf die geltende Fassung und deren Datum enthält.
2. Vertragsabschluss
2.1Anfragen und Offerten: Anfragen und unverbindliche Offerten begründen noch keinen Vertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Eine Offerte ist kostenlos und gilt, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
2.2Buchung von Dienstleistungen: Ein Vertrag über eine Dienstleistung kommt zustande, sobald FIT4PAR die Buchung oder Vereinbarung schriftlich, elektronisch oder über das verwendete Buchungssystem bestätigt.
2.3Online-Shop: Bei einer als «unverbindliche Offerte» bezeichneten Anfrage entsteht noch kein Vertrag. Bei einer ausdrücklich als «verbindlich bestellen» bezeichneten Bestellung gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung von FIT4PAR zustande.
2.4Vertragsinhalt: Massgebend für Umfang, Preis, Zahlungsbedingungen, Gültigkeitsdauer und besondere Leistungen ist die jeweilige Offerte, Buchungs- oder Auftragsbestätigung.
3. Golfunterricht und Coaching
3.1Coaching-Session: Eine Coaching-Session dauert, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, 50 Minuten.
3.2Längere Coaching-Einheiten: Mehrere Coaching-Sessions können zu längeren Trainingseinheiten, Playing Coachings, 9-Loch- oder 18-Loch-Coachings sowie halben oder ganzen Coaching-Tagen zusammengefasst werden. Die Anzahl der dafür eingesetzten Sessions oder der entsprechende Zeitumfang wird vorgängig vereinbart oder ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.3Coaching-Leistung: FIT4PAR verpflichtet sich zu einer fachgerechten und sorgfältigen Coaching-Leistung. Ein bestimmtes sportliches Ergebnis, eine bestimmte Handicap-Entwicklung, ein bestimmter Score, eine bestimmte Schlagweite oder ein sonstiger konkreter golferischer Erfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
3.4Zusätzliche Gebühren: Rangebälle, Rangefees, Greenfees, Indoor-Gebühren, Simulatorgebühren sowie weitere Gebühren von Golfanlagen oder Drittanbietern sind nicht im Coachingpreis enthalten, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Solche Gebühren werden von der jeweiligen Anlage direkt mit der Kundin oder dem Kunden abgerechnet; die aktuellen Ansätze und allfällige Befreiungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auskunft der Anlage.
3.5Eingeschlossene Drittleistungen: Sind bei Gruppenkursen, Workshops, Veranstaltungen oder anderen Angeboten bestimmte Drittleistungen im Gesamtpreis enthalten, besteht bei individuellem Nichtbezug grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift dieser Leistung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
3.6Persönliche Durchführung und Vertretung: Das Coaching wird grundsätzlich von Anthony C. Biasio persönlich durchgeführt. Ist er verhindert, kann FIT4PAR den Termin verschieben oder — mit vorgängiger Zustimmung der Kundin oder des Kunden — eine gleichwertig qualifizierte Fachperson einsetzen. Ohne diese Zustimmung besteht keine Pflicht zur Annahme einer Vertretung; es gilt Ziffer 6.5.
4. Golf-Coaching-Pakete
4.1Umfang: Ein Golf-Coaching-Paket umfasst die beim Vertragsabschluss vereinbarte Anzahl Coaching-Sessions, den vereinbarten Gesamtpreis sowie die vereinbarte Gültigkeitsdauer.
4.2Gültigkeit: Golf-Coaching-Pakete sind grundsätzlich 12 Monate ab Vertragsabschluss gültig, sofern im jeweiligen Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben wird.
4.3Persönliche Nutzung: Golf-Coaching-Pakete sind grundsätzlich persönlich und nicht übertragbar. Eine gemeinsame Nutzung, beispielsweise als Partner- oder Familienpaket, ist möglich, wenn dies beim Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die berechtigten Personen werden dabei namentlich festgelegt.
4.4Sessions statt Geldguthaben: Mit einem Golf-Coaching-Paket erwirbt die Kundin oder der Kunde ein vereinbartes Kontingent an Coaching-Sessions. Offene Sessions stellen kein frei verfügbares oder auszahlbares Geldguthaben dar. Für den verbleibenden Paketbestand ist die Anzahl noch offener Coaching-Sessions massgebend. Eine Umrechnung auf den jeweils aktuellen Einzelunterrichtspreis oder eine nachträgliche Neubewertung des Paketkontingents erfolgt nicht.
4.5Ablauf der Gültigkeit: Nicht bezogene Coaching-Sessions verfallen nach Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer. Sie werden grundsätzlich weder automatisch verlängert noch in eine folgende Saison oder ein neues Coaching-Paket übertragen. FIT4PAR weist vor dem Ablauf auf die verbleibenden Sessions hin.
4.6Rückerstattung: Bereits bezahlte Golf-Coaching-Pakete werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Soweit aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausnahmsweise ein Rückerstattungs- oder Abrechnungsanspruch besteht, werden bereits bezogene beziehungsweise geschuldete Leistungen sowie allfällige bereits entstandene Dritt- und Auslagenkosten berücksichtigt.
4.7Kulanzregelung: In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei gesundheitlichen Einschränkungen, welche eine weitere Nutzung des Golf-Coachings erheblich oder dauerhaft verhindern, kann FIT4PAR auf freiwilliger Basis eine individuelle Kulanzlösung anbieten. Diese kann insbesondere aus einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder einer schriftlich genehmigten Übertragung noch offener Sessions auf eine andere Person bestehen. Über eine Kulanzlösung entscheidet FIT4PAR im Einzelfall. Es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung, Übertragung oder eine bestimmte Kulanzlösung. Eine gewährte Kulanzlösung begründet keinen Anspruch für andere, zukünftige oder vergleichbare Fälle. Aus einer Kulanzlösung entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung des noch offenen Coaching-Kontingents. Angaben zum Gesundheitszustand werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung und nur für die Beurteilung des Kulanzantrags bearbeitet (Ziffer 15.2).
4.8Bonusleistungen: Kostenlose Bonus-Sessions, Bonusminuten, Kontinuitäts-Boni oder andere freiwillige Zusatzleistungen haben keinen auszahlbaren Geldwert. Für deren Gültigkeit und Verwendung gelten die im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen.
5. Ratenzahlung
5.1Vereinbarung: Sofern FIT4PAR eine Ratenzahlung anbietet, gelten die in der jeweiligen Offerte oder Vertragsbestätigung festgelegten Raten und Fälligkeiten. Die Ratenzahlung ist gegenüber der Einmalzahlung kostenpflichtig.
5.2Bearbeitungspauschale: Für den zusätzlichen Aufwand der Einzelverbuchung und Kontrolle wird je Rate eine Bearbeitungspauschale von CHF 10 erhoben. Bei zwölf Raten beträgt sie insgesamt CHF 120. Der Barzahlungspreis, der Gesamtbetrag der Raten, die Höhe und Anzahl der Raten sowie die Bearbeitungspauschale werden vor Vertragsabschluss schriftlich ausgewiesen.
5.3Konsumkreditrecht: Soweit eine Ratenvereinbarung als Konsumkredit im Sinne des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) gilt, gelten dessen zwingende Bestimmungen. Dazu gehören insbesondere die vorgeschriebene Schriftform mit Angabe des effektiven Jahreszinses sowie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt einer Vertragskopie. FIT4PAR weist in diesen Fällen im Vertrag ausdrücklich darauf hin. Ziffer 11.3 bleibt vorbehalten.
5.4Kein monatliches Abonnement: Eine vereinbarte Ratenzahlung ist eine Zahlungsmodalität für das gebuchte Golf-Coaching-Paket und stellt für sich allein kein monatlich kündbares Abonnement dar. Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- oder Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.
5.5Zahlungsverzug: Bei ausstehenden vereinbarten Raten kann FIT4PAR weitere Coaching-Termine bis zur Begleichung der fälligen Beträge aussetzen. Bereits bezogene Sessions bleiben geschuldet.
6. Terminabsagen und Nichterscheinen
6.1Absagefrist: Reservierte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Absagen können insbesondere per E-Mail, Telefon oder WhatsApp erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei FIT4PAR.
6.2Späte Absagen: Absagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn werden zu 100 % verrechnet. Bei Golf-Coaching-Paketen gilt die entsprechende Coaching-Session beziehungsweise der reservierte Coaching-Zeitraum als bezogen und wird vom verbleibenden Paketkontingent abgezogen.
6.3Nichterscheinen: Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage wird der reservierte Termin ebenfalls zu 100 % verrechnet beziehungsweise vom Golf-Coaching-Paket abgezogen.
6.4Verspätung der Kundin oder des Kunden: Bei verspätetem Erscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung des reservierten Coaching-Zeitraums. Der Termin endet zur ursprünglich vereinbarten Zeit.
6.5Absage durch FIT4PAR: Muss FIT4PAR einen Termin absagen, wird die betreffende Session nicht verrechnet beziehungsweise nicht vom Paket abgezogen. Es wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Falls erforderlich, wird die Paketgültigkeit für einen durch FIT4PAR verursachten Ausfall angemessen berücksichtigt.
6.6Unverschuldete Verhinderung: Bei Krankheit, Unfall oder einem anderen unverschuldeten Ereignis, das eine rechtzeitige Absage verunmöglicht, sucht FIT4PAR eine einvernehmliche Lösung. Ein Anspruch darauf besteht nicht; Ziffer 4.7 gilt sinngemäss.
7. Wetter, Platzverhältnisse und höhere Gewalt
7.1Wetterbedingungen: Golf findet unter wechselnden Wetter- und Platzbedingungen statt. Wetter allein führt nicht automatisch zur Absage eines vereinbarten Coachings.
7.2Entscheidung über die Durchführung: Kann ein Coaching aus Sicherheitsgründen, wegen einer Sperrung der Anlage, behördlicher Anordnung oder aus anderen von FIT4PAR nicht beeinflussbaren Gründen nicht sinnvoll oder sicher durchgeführt werden, kann FIT4PAR den Termin verschieben oder eine geeignete Alternative anbieten. Über die Bespielbarkeit einer Golfanlage entscheidet allein deren Betreiberin.
7.3Keine Belastung bei Absage durch FIT4PAR: Wird ein Coaching durch FIT4PAR aufgrund solcher Umstände abgesagt, gilt die Session nicht als bezogen.
7.4Eigene Absage der Kundin oder des Kunden: Entscheidet sich die Kundin oder der Kunde trotz möglicher Durchführung selbst gegen die Teilnahme, gelten die normalen Absagebedingungen gemäss Ziffer 6.
8. Gruppenkurse, Veranstaltungen und Golfreisen
8.1Besondere Bedingungen: Für Gruppenkurse, Workshops, Turniere, Veranstaltungen und Golfreisen können besondere Anmelde-, Zahlungs- und Annullierungsbedingungen gelten. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung, Offerte oder Buchungsbestätigung bekanntgegeben und gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor.
8.2Mindestteilnehmerzahl: Gruppenkurse, Workshops und Veranstaltungen kommen nur bei Erreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl zustande. Wird sie nicht erreicht, kann FIT4PAR die Durchführung bis spätestens sieben Tage vor Beginn absagen. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch auf ein anderes Angebot angerechnet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8.3Verpasste Einzeltermine in einem Kurs: Ein Gruppenkurs wird als Ganzes gebucht. Einzelne verpasste Kurstermine können in der Regel nicht nachgeholt und nicht zurückerstattet werden. Fällt ein Kurstermin aus einem von FIT4PAR zu vertretenden Grund aus, wird er nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben.
8.4Individueller Nichtbezug: Findet eine gebuchte Gruppenveranstaltung wie vorgesehen statt, begründet das individuelle Fernbleiben oder der freiwillige Nichtbezug einzelner Leistungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung.
8.5Rolle von FIT4PAR bei Golfreisen: Bei jeder Reise wird in der Ausschreibung ausdrücklich angegeben, wer Veranstalter ist. Tritt ein Dritter als Veranstalter auf, kommt der Reisevertrag zwischen der Kundin oder dem Kunden und diesem Veranstalter zustande; FIT4PAR vermittelt die Reise, begleitet sie als Coach und haftet nicht für deren Durchführung. Bietet FIT4PAR eine Reise selbst als Gesamtpaket an, ist FIT4PAR Veranstalterin und es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen, einschliesslich der Sicherstellung der Kundengelder.
8.6Leistungen Dritter: Bei Leistungen von Golfclubs, Hotels, Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern oder anderen Drittanbietern gelten zusätzlich deren jeweilige Vertrags- und Annullierungsbedingungen, soweit diese Vertragsbestandteil geworden sind. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Reiserechts, bleiben vorbehalten.
8.7Versicherung bei Reisen: Der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reiseversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden und wird ausdrücklich empfohlen.
9. Club-Fitting und Warenverkauf
9.1Club-Fitting: Ein Club-Fitting stellt eine eigenständige Beratungs- und Analyseleistung dar. Der Kauf von Golfschlägern oder anderen Produkten ist davon getrennt, sofern nicht ausdrücklich ein Gesamtangebot vereinbart wurde.
9.2Bestellungen: Nach einer verbindlichen Bestellung und deren Annahme durch FIT4PAR wird die Ware gemäss der Auftragsbestätigung bestellt oder bereitgestellt.
9.3Individuell bestellte Ware: Produkte, die speziell für eine Kundin oder einen Kunden bestellt, konfiguriert, angefertigt oder auf individuelle Angaben abgestimmt wurden, können nach Vertragsabschluss grundsätzlich nicht wegen eines blossen Meinungswechsels storniert, umgetauscht oder zurückgegeben werden. Mängelrechte bleiben vorbehalten.
9.4Preise: Alle gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten angegebenen Verkaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie obligatorische, nicht frei wählbare Abgaben und Gebühren, insbesondere die vorgezogene Recycling- oder Entsorgungsgebühr. Allfällige Versand- oder Lieferkosten werden separat ausgewiesen, soweit diese nicht bereits im Preis enthalten sind.
9.5Lieferung: Standardlieferungen erfolgen innerhalb der Schweiz. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur nach vorgängiger Vereinbarung. Angegebene Liefertermine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin zugesichert wurde. Bei Lieferverzögerungen von Herstellern oder Lieferanten informiert FIT4PAR die Kundin oder den Kunden, sobald diese bekannt werden.
9.6Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FIT4PAR. FIT4PAR ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register am Wohnsitz der Kundin oder des Kunden eintragen zu lassen.
9.7Freiwilliges Rückgaberecht: Für ungebrauchte, unbeschädigte und vollständige Lagerware der Marken GARMIN und Bushnell, die FIT4PAR selbst versendet, gewährt FIT4PAR freiwillig ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt. Die Rücksendekosten trägt die Kundin oder der Kunde. Ausgenommen sind individuell bestellte oder konfigurierte Produkte nach Ziffer 9.3 sowie Ware, die direkt von einem Dritten geliefert wird. Darüber hinaus besteht für mangelfreie Ware kein allgemeines Rückgabe- oder Umtauschrecht. FIT4PAR kann weitere ungeöffnete Lagerware im Einzelfall freiwillig zurücknehmen, ohne dass daraus ein Anspruch für künftige Fälle entsteht.
9.8Mängel: Offensichtliche Mängel sind FIT4PAR innert sieben Tagen nach Erhalt, versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen — beim Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten die zweijährige Verjährungsfrist, die nicht verkürzt wird — sowie allfällige zusätzliche Garantieleistungen des Herstellers.
9.9Externe Shops und Partnerangebote: Werden Produkte über einen ausdrücklich bezeichneten externen Anbieter oder Partner-Shop verkauft — namentlich Arccos, at-hena und die Anbieter des Online-Regelkurses —, kommt der Kaufvertrag direkt zwischen der Kundin oder dem Kunden und diesem Anbieter zustande. Es gelten dessen Preise, Liefer-, Rückgabe- und Gewährleistungsbedingungen. FIT4PAR ist in diesen Fällen nicht Verkäuferin, kann aber als Partner eine Provision erhalten; der Preis für die Kundin oder den Kunden ändert sich dadurch nicht. Auf diese Rolle wird vor der Bestellung hingewiesen.
10. Zahlungsbedingungen und Verzug
10.1Fälligkeit: Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum beziehungsweise bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
10.2Verzug: Nach unbenutztem Ablauf eines ausdrücklich bestimmten Fälligkeitsdatums gerät die Kundin oder der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
10.3Verzugszins: Auf fälligen und ausstehenden Forderungen wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr berechnet, soweit gesetzlich zulässig.
10.4Mahngebühren: FIT4PAR kann bei Zahlungsverzug folgende vertraglich vereinbarte Mahngebühren erheben: 1. Mahnung CHF 20, 2. Mahnung CHF 30, 3. Mahnung CHF 50. Sie decken den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand ab und werden nur erhoben, soweit sie im Einzelfall angemessen sind.
10.5Weitere Kosten: Notwendige und angemessene Inkasso-, Betreibungs- oder Rechtsverfolgungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich geltend gemacht werden.
11. Widerruf und Rücktritt
11.1Kein allgemeines freiwilliges Widerrufsrecht: Für Online-Buchungen von Coachings, für Coaching-Pakete und für Warenkäufe gewährt FIT4PAR über die Ziffern 9.3 und 9.7 hinaus kein freiwilliges Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. In der Schweiz besteht bei gewöhnlichen Online-Käufen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
11.2Widerrufsrecht bei besonderen Vertragssituationen (Art. 40a ff. OR): Wurde der Vertrag über eine Leistung von mehr als CHF 100 am Arbeitsplatz oder in den Wohnräumen der Kundin oder des Kunden, im öffentlichen Verkehr oder auf öffentlichem Grund, an einer Werbeveranstaltung im Rahmen eines Ausflugs oder am Telefon geschlossen, kann er innert 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt, sobald der Vertrag beantragt oder angenommen wurde und die Kundin oder der Kunde diese Information erhalten hat. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an: Golfschule FIT4PAR, Anthony C. Biasio, Weidmattstrasse 49, CH-4415 Lausen / BL, oder info@fit4par.ch. Massgebend ist die rechtzeitige Absendung. Kein Widerrufsrecht besteht, wenn die Kundin oder der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich selbst gewünscht hat.
11.3Widerrufsrecht bei Ratenzahlung: Gilt eine Ratenvereinbarung als Konsumkredit, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt einer Vertragskopie (Ziffer 5.3).
11.4Zwingendes Recht: Weitere zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- oder Rückerstattungsrechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
12. Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
12.1Vertragspartei: Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren wird der Vertrag mit der gesetzlichen Vertretung geschlossen. Sie meldet an, schuldet die Vergütung und bestätigt diese AGB.
12.2Aufsicht: Die Aufsichtspflicht von FIT4PAR beschränkt sich auf die vereinbarte Coaching-Zeit auf dem vereinbarten Übungs- oder Platzbereich. Hin- und Rückweg, Wartezeiten vor und nach dem Coaching sowie die Zeit ausserhalb des Coachings liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertretung.
12.3Gesundheit und Erreichbarkeit: Die gesetzliche Vertretung teilt FIT4PAR vor dem ersten Termin mit, was für eine sichere Durchführung wichtig ist, und ist während des Coachings telefonisch erreichbar.
13. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
13.1Aufnahmen im Coaching: Video- und Bewegungsaufnahmen sind Teil der Coaching-Methode. Sie dienen ausschliesslich der Analyse und Besprechung mit der aufgenommenen Person. Wer keine Aufnahmen wünscht, teilt das mit; das Coaching findet dann ohne statt.
13.2Aufbewahrung: Aufnahmen werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Begleitung sinnvoll ist, längstens für die Dauer der Zusammenarbeit zuzüglich zwölf Monaten, und danach gelöscht. Eine frühere Löschung kann jederzeit verlangt werden.
13.3Veröffentlichung: Eine Veröffentlichung von Aufnahmen — etwa auf der Website, im Newsletter oder auf Social Media — erfolgt ausschliesslich mit vorgängiger, ausdrücklicher und jederzeit widerrufbarer Einwilligung der abgebildeten Person, bei Minderjährigen zusätzlich ihrer gesetzlichen Vertretung. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft; bereits verbreitete Beiträge werden im zumutbaren Rahmen entfernt.
13.4Aufnahmen durch Teilnehmende: Bei Gruppenkursen, Turnieren und Reisen nehmen Teilnehmende auf eigene Verantwortung auf. Aufnahmen anderer Personen dürfen nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden.
14. Haftung und Eigenverantwortung
14.1Eigenverantwortung: Die Teilnahme an Golfunterricht, Coaching, Playing Coaching, Workshops, Veranstaltungen und Golfreisen erfolgt im Rahmen der persönlichen körperlichen Möglichkeiten und in eigener Verantwortung.
14.2Angaben zur Gesundheit: Die Kundin oder der Kunde teilt FIT4PAR vor dem Coaching mit, was für eine sichere Durchführung wichtig ist — etwa Rücken-, Schulter- oder Herzbeschwerden. Diese Angaben sind freiwillig; ohne sie kann FIT4PAR die Belastung jedoch nicht anpassen. Sie werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung, nur zu diesem Zweck und nur so lange bearbeitet, wie es dafür nötig ist (Ziffer 15.2).
14.3Haftung von FIT4PAR: FIT4PAR haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen.
14.4Persönliche Gegenstände: Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt FIT4PAR keine Haftung, soweit FIT4PAR hierfür nicht nach zwingendem Recht verantwortlich ist.
14.5Drittanbieter und Anlagen: FIT4PAR haftet nicht für Leistungen oder Pflichtverletzungen unabhängiger Drittanbieter, Golfanlagen, Hotels oder anderer Leistungserbringer, soweit FIT4PAR hierfür nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen einzustehen hat. Auf jeder Golfanlage gelten zusätzlich deren Platz- und Hausordnung sowie die Golfregeln.
14.6Versicherung: Eine ausreichende Unfall- und Privathaftpflichtversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
15. Datenschutz
15.1Datenverarbeitung: Personenbezogene Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz bearbeitet. Einzelheiten zu Zweck, Aufbewahrung, Weitergabe und den Rechten der betroffenen Person stehen in der Datenschutzerklärung von FIT4PAR.
15.2Gesundheitsangaben: Angaben zur Gesundheit sind besonders schützenswerte Personendaten. FIT4PAR bearbeitet sie nur mit ausdrücklicher Einwilligung, nur für die sichere Durchführung des Coachings oder die Beurteilung eines Kulanzantrags, und gibt sie ohne gesonderte Einwilligung nicht an Dritte weiter. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
15.3Aufnahmen: Für Bild-, Ton- und Videoaufnahmen gilt Ziffer 13.
16. Änderungen der AGB
16.1Zukünftige Verträge: FIT4PAR kann diese AGB jederzeit für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen.
16.2Bestehende Verträge: Für bereits abgeschlossene Verträge bleibt grundsätzlich die beim Vertragsabschluss vereinbarte AGB-Version massgebend. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse erfolgen nur, soweit dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
17.1Schweizer Recht: Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
17.2Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Lausen BL. Bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten gilt diese Vereinbarung nicht: Dort bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände massgebend. Konsumentinnen und Konsumenten können FIT4PAR insbesondere an ihrem eigenen Wohnsitz einklagen, und FIT4PAR klagt an ihrem Wohnsitz.
17.3Sprache: Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Verständigung; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
18. Schlussbestimmungen
18.1Teilunwirksamkeit: Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.2Inkrafttreten: Diese AGB treten am 28. August 2026 in Kraft und gelten für ab diesem Datum abgeschlossene Verträge.
Frühere Fassungen
Damit jede Kundin und jeder Kunde nachlesen kann, was beim eigenen Vertragsabschluss vereinbart war, bleiben abgelöste Fassungen abrufbar:
Lausen, 28. August 2026 – Golfschule FIT4PAR
Anthony C. Biasio
Advanced Swiss PGA Professional 🇨🇭